Eigenschadenversicherung
Eigenschadenversicherung
Unternehmen, Sparkassen und städtische Einrichtungen übertragen ihren Mitarbeitern permanent Verantwortung. Dieses Vertrauen ist wichtig und gut für die moderne Arbeitswelt, birgt aber auch Risiken. Wer zahlt, wenn Mitarbeitende Vermögensschäden verursachen?
Details
Ein Mitarbeiter schreibt eine falsche Zahl in die Rechnung, überweißt Geld auf das falsche Konto oder ein Kunde tritt von einem Projekt zurück.
Hier greift die Eigenschadensversicherung. Sie tritt immer dann ein, wenn dem Versicherungsnehmer ein finanzieller Schaden durch Fahrlässigkeit eines Beamten, Mitarbeiter oder Organ zugefügt wird. Städtische Einrichtungen oder Sparkassen erhalten auch bei vorsätzlicher Dienstpflichtverletzung Versicherungsschutz. Allerdings wird der Schadensverursacher hierbei nicht in Regress genommen.
Kommunale Einrichtungen und Sparkassen
Die Eigenschadensversicherung ist eine wichtige Risikovorsorge für Kassen und gemeindliche Einrichtungen. Sie greift sowohl bei Fahrlässigem als auch Mutwilligem Handeln von für sie zuständigen Personen, wenn durch diese ein Vermögensschaden entsteht.
Ausserdem trägt es zum erhalt des Betriebsklimas bei, da im Schadensfall der Verursacher nicht in Regress genommen wird. Versichert sind als Beispiel folgende Risiken:
- Sozialdatenmissbrauch
- Fehlüberweisungen
- Unterschlagung, Diebstahl, Veruntreuung
- Wertpapierfehlgeschäfte
- Mehrzahlungen von Sozialhilfe
- Kostenübernahme bei Datenmissbrauch